Unsere Zulassungen sind keine Formalität, sie sind die Grundlage jedes Einsatzes. Hier finden Sie einen vollständigen Überblick, was unsere Teams auszeichnet und warum das für Sie als Auftraggeber relevant ist.
Luftfrachtkontrolle.
LBA-zugelassene Sprengstoffspürhunde-Teams
Unsere SSHT-Teams sind durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) gemäß Kapitel 12.9 der DVO (EU) 2015/1998 zugelassen. Das ist die Voraussetzung für jeden rechtssicheren Einsatz in der Luftfrachtkontrolle. Nur LBA-zugelassene Teams dürfen zur Kontrolle von Luftfracht eingesetzt werden.
Kontrollkräfte gemäß Ziffer 11.2.3.2
Die meisten unserer Hundeführer sind zusätzlich als Kontrollkräfte gemäß Ziffer 11.2.3.2 der DVO (EU) 2015/1998 geprüft und zugelassen. Die Statusvergabe SPX by EDD auf dem Luftfrachtbrief kann nur durch eine zugelassene Kontrollkraft erfolgen. Bei EDDSEC liegt in der Regel beides in einer Hand, also kein Zwischenschritt und damit kein zusätzlicher Aufwand oder Zeitverlust.
LBA-zugelassener Ausbilder gemäß Kapitel 12.9.2.3
Geschäftsführer Steffen Kuschnierzik ist durch das LBA als Ausbilder für Sprengstoffspürhunde-Teams zur Absuche von Fracht und Post zugelassen. Da unser Ausbilder im eigenen Haus ist, trainieren wir häufiger und gezielter. Die Qualität unserer Teams ist also kein Zufall.
Luftsicherheitsbeauftragter gemäß Kapitel 11.2.5
Steffen Kuschnierzik ist zertifizierter Luftsicherheitsbeauftragter gemäß Kapitel 11.2.5 der DVO (EU) 2015/1998. Wir kennen die regulatorischen Anforderungen der Luftsicherheit aus erster Hand und können Sie bei der Integration unserer Methoden in Ihr Luftfracht-Sicherheitsprogramm kompetent begleiten.
Wach- und Wertschutz.
Zugelassen nach §34 GewO
Unser Unternehmen ist zugelassen nach § 34 GewO.
Hundeführer gemäß §34a GewO
Alle unsere Hundeführer im Wachschutz sind sachkundig gemäß §34a Gewerbeordnung.
Diensthunde gemäß DGUV 23 DA
Unsere Diensthunde sind geprüft gemäß DGUV 23 DA, der maßgeblichen Prüfnorm für Diensthunde im gewerblichen Sicherheitsbereich.
Sie beauftragen somit kein ungeprüftes Team, sondern nachweislich qualifizierte Mensch-Hund-Teams mit allen erforderlichen Nachweisen.
Anerkannter Sachverständiger.
Steffen Kuschnierzik ist anerkannter Sachverständiger gemäß LHundG NRW, eine Qualifikation, die sein tiefes Fachwissen rund um Kynologie, den rechtlichen Rahmen der Hundehaltung, Tierschutz und Verhaltenskunde offiziell bestätigt.
Haben Sie Fragen zu unseren Zulassungen?
Sprechen Sie uns an. Wir stellen Ihnen alle relevanten Nachweise gerne zur Verfügung.

